Finden Sie Ihren Ansprechpartner!
Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihre Wohnanlage.
Sie fragen – wir antworten…
In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:
Nettokaltmiete
+ Betriebskostenvorauszahlung
+ Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung
Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, das heißt, um die eigentliche Miete. Betriebskosten sind hingegen laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Welche Kosten Sie genau zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten. Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Mietsicherheit, falls wir Ihnen gegenüber später einmal Forderungen aus nicht erbrachten, fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen haben. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen an Sie zurück.
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Pflege der Außenanlagen, Gebäudereinigung, Wasserversorgung usw. Sie zahlen monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für Betriebskosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Ähnlich verhält es sich mit den Heiz- und Warmwasserkosten, die über die entsprechenden Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.
Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder E-Mail. Häufig verfügen unsere Wohnanlagen über zentrale Schließanlagen, sodass Sie nicht selbst oder nur mit unserer Genehmigung einen Zweitschlüssel herstellen lassen können. Dies dient der Sicherheit aller Mieter.
Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Wir haben Ihnen alle Schlüssel ausgehändigt und bewahren nirgendwo einen Ersatz- oder Reserveschlüssel auf. Es gibt jedoch ein paar Situationen, in denen wir den Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn handwerkliches Fachpersonal etwas in Ihrer Wohnung reparieren soll. Auch wenn beispielsweise ein Nachmieter oder eine Nachmieterin die Wohnung besichtigen möchte, gewähren Sie bitte den Zutritt. Wir werden Sie immer vorher über unseren Besuch informieren und gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch bei Umzügen innerhalb der FWG, beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei uns vorliegen. Ein Beispiel: Wenn Sie zum Ende des Dezembermonats kündigen möchten, dann müssen wir die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag im Oktober erhalten. Bei älteren Mietverträgen muss die Frist gemäß Vertrag eingehalten werden. Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben sein, sonst ist diese unwirksam. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung. Bevollmächtigte mit Originalvollmacht können die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Wichtig ist, die Mietvertragsnummer, die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mietenden sowie eine eventuelle Vollmacht anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können.
Bitte bewahren Sie den Mietvertrag sorgfältig auf. Er regelt alles Wichtige zum Mietverhältnis zwischen Ihnen und uns. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Wohnung, die Höhe der Nettokaltmiete oder auch die Zahlung der Betriebskosten.
Wenn Sie auf Ihrem Balkon mit der Familie oder Ihren Freunden grillen möchten, benutzen Sie bitte ausschließlich einen Elektrogrill und sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbarn. Sie könnten sich sonst durch Rauch und Geruch belästigt fühlen. Auf den Freiflächen rund um Ihre Wohnung ist die Nutzung eines Grills nur erlaubt, wenn es dafür ausgewiesene Flächen gibt.
Kleintiere wie beispielsweise Zierfische, Kanarienvögel oder Hamster können immer in der Wohnung gehalten werden. Möchten Sie sich aber ein größeres Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, brauchen Sie dafür unsere Zustimmung als Vermieterin. Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderen Mietparteien kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.
Wenn es kalt ist, sorgen die Heizkörper in Ihrer Wohnung für Wärme. Regulieren können Sie die Heizkörper über die Thermostate. Kochen, Wäschewaschen, Duschen oder Baden sorgen für feuchte Luft in der Wohnung. Damit kein Schimmel entsteht, müssen Sie regelmäßig lüften. Wir bitten Sie, mindestens drei- oder viermal am Tag die Fenster fünf bis zehn Minuten weit zu öffnen. Bitte heizen und lüften Sie nicht gleichzeitig. Wenn Sie Heizkörper in Ihrer Wohnung haben, dann drehen Sie diese vor dem Öffnen der Fenster auf NULL (*). Sind die Fenster wieder geschlossen, können Sie die Heizkörper wieder aufdrehen.
Wohnen Sie in einem Neubau mit einer integrierten Fußbodenheizung, lesen Sie bitte die mit dem Einzug ausgehändigten Merkblätter zum richtigen Umgang mit dem eingebauten Thermostat.
Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Müll wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der braunen Biotonne entsorgt werden. In die schwarze Tonne kommt der übrige Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.
In die blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – in dafür vorgesehenen Sammelbehältern außerhalb Ihrer Wohnanlage.
Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.
In der Regel gelten die Zeiten zwischen 13 und 15 Uhr und von 22 bis 07 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen als Ruhezeiten. Musikanlagen, Radios und Fernsehgeräte sollten insbesondere zu diesen Zeiten nicht zu laut sein. Der häufigste Grund für Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft ist Partylärm. Wird auf dem Balkon oder der Terrasse gefeiert, muss es ab 22 Uhr ruhig sein.
Sollte eine benachbarte Mietpartei doch einmal zu laut sein, dann suchen Sie ein freundliches Gespräch und bitten Sie darum, den Fernseher oder die Musikanlage etwas leiser zu stellen. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung.
Bitte achten Sie darauf, dass durch das Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche keine Schäden an der Wohnung entstehen – wie beispielsweise Schimmel oder Wasserschäden auf Fußböden oder an Wänden. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihren Balkon, die Wäscheplätze im Hof oder die Trockenräume in Ihrem Haus.
Bitte Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren in den dafür vorgesehenen Gemeinschaftsräumen abstellen. Sind solche Gemeinschaftsräume nicht vorhanden, kann auch der Eingangsbereich genutzt werden, sofern der Weg für alle Nachbarn und Besuchenden zugänglich bleibt. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung der Treppenabsätze nicht gestattet.
Fahrräder gehören nicht in den Eingangsbereich, in die Flure und ins Treppenhaus.
Damit im Brandfall alle Rettungswege zugänglich sind, müssen Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen frei und unverstellt sein.
Für das Vorkommen von Bettwanzen in der Wohnung muss sich niemand schämen. Bettwanzen können durch Koffer, Reisen, gebrauchte Möbel, Matratzen oder Kleidung in die Wohnung kommen. Es ist extrem wichtig, Bettwanzen sofort der FWG zu melden, auch wenn Sie nur eine Einzelne in Ihrer Wohnung entdecken. Die Bekämpfung ist für die Mieterschaft der FWG kostenpflichtig.
Schimmelpilze erkennt man an schwarzen, weißen, gelben oder grünen Flecken in der Wohnung. Besonders gut gedeiht Schimmel da, wo es kalt und feucht ist. Neben angekippten Fenstern, in kalten Räumen oder an Außenwänden kühlt sich die Luft ab, Tauwasser entsteht und führt zu Schimmel. Schimmel kann in größerer Konzentration Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen auslösen. Gerade im Schlafzimmer sollte er unbedingt entfernt werden.
Durch ein ausgewogenes Heizen und Lüften können Sie Schimmel vorbeugen.
Legionellen sind Bakterien, die als natürlicher Bestandteil im Süßwasser vorkommen. Auch in Wasserleitungen sind sie in niedriger Konzentration zunächst unbedenklich. Steht Wasser jedoch länger in der Leitung, vermehren sich die Bakterien bei einer Temperatur von 25 bis 45 Grad.
Vorbeugung: Ein regelmäßiger Wasserfluss an allen Entnahmestellen ist extrem wichtig (mind. 3 x pro Woche für mehrere Minuten). Wird über einen längeren Zeitraum (ab zwei Tage) kein Wasser entnommen, sollte das Wasser anschließend an allen Entnahmestellen mind. fünf Minuten ablaufen. Bei Abwesenheit bis zu zwei Tagen genügen 30 Sekunden. Zudem sollten die Entnahmestellen regelmäßig gereinigt werden.
Die regelmäßige Prüfung durch die FWG findet am Warmwassererzeuger im Haus sowie in den Wohnungen statt und wird jährlich bis dreijährig durchgeführt.
Sie dürfen in Ihre Wohnung Besuch einladen, so oft Sie wollen. Nehmen Sie dabei aber bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Bevor Sie jemanden dauerhaft bei sich wohnen lassen, müssen Sie uns als Vermieterin immer vorab informieren.
Eine gut funktionierende Nachbarschaft ist Gold wert. Familien, Senioren, Alleinstehende und Pärchen – in Ihrer Wohnanlage treffen viele Generationen, oft auch aus verschiedenen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Interessen, aufeinander. Alle bringen individuelle Gewohnheiten bzw. Lebensweisen mit und sollen sich im eigenen Zuhause sowie in der nahen Umgebung wohlfühlen, deshalb: Gehen Sie aufeinander zu, reden Sie miteinander und bringen Sie auch ungewohnten Ansichten Respekt und Toleranz entgegen.
Wir bieten Ihnen als Mieter der FWG für Ihren Besuch Gästewohnungen unterschiedlicher Größe an. Da viele Mietende diesen Service sehr gerne in Anspruch nehmen, fragen Sie bitte rechtzeitig unsere Kollegen via Telefon oder E-Mail nach Verfügbarkeiten und Preisen.
Notfälle, wie zum Beispiel ein Brand, sind für die Nachbarschaft ein bedrohliches Ereignis und können schwerwiegende Folgen haben. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sorgen Sie bitte vor und beachten Sie die Regeln zum Brandschutz: Stellen Sie keine Gegenstände auf den Rettungs- und Fluchtwegen ab, machen Sie kein offenes Feuer, nutzen Sie zum Grillen ausschließlich einen Elektrogrill und bedienen Sie Ihren Herd sachgerecht.
Schließen Sie auch bei kurzen Abwesenheiten Fenster, Balkon- und Terrassentüren und schließen Sie immer die Wohnungstür ab. Denn gekippte Fenster sind offene Fenster. Und Türen, die nur ins Schloss fallen, sind leicht zu überwinden. Verstecken Sie Ihren Wohnungsschlüssel nicht in „geheimen Verstecken“, z. B. unter dem Blumentopf oder dem Fußabtreter.
In der dunklen Jahreszeit sollte Ihre Wohnung stets bewohnt aussehen. Zeitschaltuhren können das Licht regeln und Nachbar:innen die Briefkästen leeren. Lassen Sie ohne Nachfrage keine Fremden ins Haus – auch nicht über die Haussprechanlage.
Achten Sie auf Personen, die sich verdächtig verhalten, und lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, informieren Sie im Zweifel die Polizei. Eine aufmerksame Nachbarschaft ist Gold wert. Bemühen Sie sich um ein gutes Miteinander. Zusätzlich können Sie prüfen, ob eine Hausratversicherung für Sie möglich ist. Diese kann im Schadensfall sehr nützlich sein. Fotografieren Sie Ihre Wertsachen und notieren Sie sich diverse Serien- und Gerätenummern.
Die Landesbauordnung schreibt die Ausstattung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen zwingend vor. Wir haben Funk-Rauchwarnmelder in allen Wohnräumen und Fluren installiert. Die Geräte warnen Sie und Ihre Familie durch einen lauten Alarmton.
Mehrmals im Monat überprüft das dienstleistende Unternehmen über Funk automatisch Elektronik, Alarm und Batterie. Davon bemerken Sie nichts. Um den Austausch defekter Geräte und leerer Batterien kümmert sich die FWG.
In Notfällen, etwa bei einem Brand oder einem Unfall, rufen Sie bitte immer die Telefonnummer 112 an, um Hilfe zu holen. Bitte bringen Sie bei einem Brand sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit. Der Aufzug darf nicht benutzt werden, wenn es im Haus brennt. Leisten Sie den Anweisungen der Polizei- und Rettungskräfte unbedingt Folge.
WICHTIG IM NOTFALL
Wenn Sie über die Telefonnummer 112 Hilfe rufen, machen Sie bitte folgende Angaben:
- Wer meldet den Notfall?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
- Wo ist etwas passiert?
- Warten Sie auf Rückfragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) in unmittelbarer Nähe der Wohnung reserviert werden. Das ist jedoch nur möglich bei Parkraummangel und wenn sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der Antragstellerden befindet und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen.
Für den Anspruch auf einen gesonderten Parkplatz ist eine entsprechender Ausweis nötig. Die Formalitäten und Ansprechpartner:innen finden Sie in den Bezirksämtern.
Personenbezogene Stellplätze auf Mieter- oder Privatparkplätzen sind über unser Kundenzentrum zu beantragen.
Sie fragen – wir antworten…
In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:
Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, das heißt, um die eigentliche Miete. Betriebskosten sind hingegen laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Welche Kosten Sie genau zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten. Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Mietsicherheit, falls wir Ihnen gegenüber später einmal Forderungen aus nicht erbrachten, fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen haben. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen an Sie zurück.
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Pflege der Außenanlagen, Gebäudereinigung, Wasserversorgung usw. Sie zahlen monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für Betriebskosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Ähnlich verhält es sich mit den Heiz- und Warmwasserkosten, die über die entsprechenden Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.
Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder E-Mail. Häufig verfügen unsere Wohnanlagen über zentrale Schließanlagen, sodass Sie nicht selbst oder nur mit unserer Genehmigung einen Zweitschlüssel herstellen lassen können. Dies dient der Sicherheit aller Mieter.
Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Wir haben Ihnen alle Schlüssel ausgehändigt und bewahren nirgendwo einen Ersatz- oder Reserveschlüssel auf. Es gibt jedoch ein paar Situationen, in denen wir den Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn handwerkliches Fachpersonal etwas in Ihrer Wohnung reparieren soll. Auch wenn beispielsweise ein Nachmieter oder eine Nachmieterin die Wohnung besichtigen möchte, gewähren Sie bitte den Zutritt. Wir werden Sie immer vorher über unseren Besuch informieren und gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch bei Umzügen innerhalb der FWG, beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei uns vorliegen. Ein Beispiel: Wenn Sie zum Ende des Dezembermonats kündigen möchten, dann müssen wir die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag im Oktober erhalten. Bei älteren Mietverträgen muss die Frist gemäß Vertrag eingehalten werden. Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben sein, sonst ist diese unwirksam. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung. Bevollmächtigte mit Originalvollmacht können die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Wichtig ist, die Mietvertragsnummer, die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mietenden sowie eine eventuelle Vollmacht anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können.
Bitte bewahren Sie den Mietvertrag sorgfältig auf. Er regelt alles Wichtige zum Mietverhältnis zwischen Ihnen und uns. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Wohnung, die Höhe der Nettokaltmiete oder auch die Zahlung der Betriebskosten.
Wenn Sie auf Ihrem Balkon mit der Familie oder Ihren Freunden grillen möchten, benutzen Sie bitte ausschließlich einen Elektrogrill und sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbarn. Sie könnten sich sonst durch Rauch und Geruch belästigt fühlen. Auf den Freiflächen rund um Ihre Wohnung ist die Nutzung eines Grills nur erlaubt, wenn es dafür ausgewiesene Flächen gibt.
Kleintiere wie beispielsweise Zierfische, Kanarienvögel oder Hamster können immer in der Wohnung gehalten werden. Möchten Sie sich aber ein größeres Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, brauchen Sie dafür unsere Zustimmung als Vermieterin. Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderen Mietparteien kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.
Wenn es kalt ist, sorgen die Heizkörper in Ihrer Wohnung für Wärme. Regulieren können Sie die Heizkörper über die Thermostate. Kochen, Wäschewaschen, Duschen oder Baden sorgen für feuchte Luft in der Wohnung. Damit kein Schimmel entsteht, müssen Sie regelmäßig lüften. Wir bitten Sie, mindestens drei- oder viermal am Tag die Fenster fünf bis zehn Minuten weit zu öffnen. Bitte heizen und lüften Sie nicht gleichzeitig. Wenn Sie Heizkörper in Ihrer Wohnung haben, dann drehen Sie diese vor dem Öffnen der Fenster auf NULL (*). Sind die Fenster wieder geschlossen, können Sie die Heizkörper wieder aufdrehen.
Wohnen Sie in einem Neubau mit einer integrierten Fußbodenheizung, lesen Sie bitte die mit dem Einzug ausgehändigten Merkblätter zum richtigen Umgang mit dem eingebauten Thermostat.
Für die Mülltrennung gibt es in Ihrer Wohnanlage in der Regel gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Müll wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub oder Eierschalen können in der braunen Biotonne entsorgt werden. In die schwarze Tonne kommt der übrige Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.
In die blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen. Verpackungen aus Glas entsorgen Sie bitte in Glascontainern – getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas – in dafür vorgesehenen Sammelbehältern außerhalb Ihrer Wohnanlage.
Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.
In der Regel gelten die Zeiten zwischen 13 und 15 Uhr und von 22 bis 07 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen als Ruhezeiten. Musikanlagen, Radios und Fernsehgeräte sollten insbesondere zu diesen Zeiten nicht zu laut sein. Der häufigste Grund für Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft ist Partylärm. Wird auf dem Balkon oder der Terrasse gefeiert, muss es ab 22 Uhr ruhig sein.
Sollte eine benachbarte Mietpartei doch einmal zu laut sein, dann suchen Sie ein freundliches Gespräch und bitten Sie darum, den Fernseher oder die Musikanlage etwas leiser zu stellen. Sollte es des Öfteren zu Ruhestörungen kommen und auch kein freundliches Gespräch helfen, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden dann gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung.
Bitte achten Sie darauf, dass durch das Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche keine Schäden an der Wohnung entstehen – wie beispielsweise Schimmel oder Wasserschäden auf Fußböden oder an Wänden. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihren Balkon, die Wäscheplätze im Hof oder die Trockenräume in Ihrem Haus.
Bitte Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren in den dafür vorgesehenen Gemeinschaftsräumen abstellen. Sind solche Gemeinschaftsräume nicht vorhanden, kann auch der Eingangsbereich genutzt werden, sofern der Weg für alle Nachbarn und Besuchenden zugänglich bleibt. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung der Treppenabsätze nicht gestattet.
Fahrräder gehören nicht in den Eingangsbereich, in die Flure und ins Treppenhaus.
Damit im Brandfall alle Rettungswege zugänglich sind, müssen Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen frei und unverstellt sein.
Für das Vorkommen von Bettwanzen in der Wohnung muss sich niemand schämen. Bettwanzen können durch Koffer, Reisen, gebrauchte Möbel, Matratzen oder Kleidung in die Wohnung kommen. Es ist extrem wichtig, Bettwanzen sofort der FWG zu melden, auch wenn Sie nur eine Einzelne in Ihrer Wohnung entdecken. Die Bekämpfung ist für die Mieterschaft der FWG kostenpflichtig.
Schimmelpilze erkennt man an schwarzen, weißen, gelben oder grünen Flecken in der Wohnung. Besonders gut gedeiht Schimmel da, wo es kalt und feucht ist. Neben angekippten Fenstern, in kalten Räumen oder an Außenwänden kühlt sich die Luft ab, Tauwasser entsteht und führt zu Schimmel. Schimmel kann in größerer Konzentration Atemwegserkrankungen, Allergien und Infektionen auslösen. Gerade im Schlafzimmer sollte er unbedingt entfernt werden.
Durch ein ausgewogenes Heizen und Lüften können Sie Schimmel vorbeugen.
Legionellen sind Bakterien, die als natürlicher Bestandteil im Süßwasser vorkommen. Auch in Wasserleitungen sind sie in niedriger Konzentration zunächst unbedenklich. Steht Wasser jedoch länger in der Leitung, vermehren sich die Bakterien bei einer Temperatur von 25 bis 45 Grad.
Vorbeugung: Ein regelmäßiger Wasserfluss an allen Entnahmestellen ist extrem wichtig (mind. 3 x pro Woche für mehrere Minuten). Wird über einen längeren Zeitraum (ab zwei Tage) kein Wasser entnommen, sollte das Wasser anschließend an allen Entnahmestellen mind. fünf Minuten ablaufen. Bei Abwesenheit bis zu zwei Tagen genügen 30 Sekunden. Zudem sollten die Entnahmestellen regelmäßig gereinigt werden.
Die regelmäßige Prüfung durch die FWG findet am Warmwassererzeuger im Haus sowie in den Wohnungen statt und wird jährlich bis dreijährig durchgeführt.
Sie dürfen in Ihre Wohnung Besuch einladen, so oft Sie wollen. Nehmen Sie dabei aber bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Bevor Sie jemanden dauerhaft bei sich wohnen lassen, müssen Sie uns als Vermieterin immer vorab informieren.
Eine gut funktionierende Nachbarschaft ist Gold wert. Familien, Senioren, Alleinstehende und Pärchen – in Ihrer Wohnanlage treffen viele Generationen, oft auch aus verschiedenen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Interessen, aufeinander. Alle bringen individuelle Gewohnheiten bzw. Lebensweisen mit und sollen sich im eigenen Zuhause sowie in der nahen Umgebung wohlfühlen, deshalb: Gehen Sie aufeinander zu, reden Sie miteinander und bringen Sie auch ungewohnten Ansichten Respekt und Toleranz entgegen.
Wir bieten Ihnen als Mieter der FWG für Ihren Besuch Gästewohnungen unterschiedlicher Größe an. Da viele Mietende diesen Service sehr gerne in Anspruch nehmen, fragen Sie bitte rechtzeitig unsere Kollegen via Telefon oder E-Mail nach Verfügbarkeiten und Preisen.
Notfälle, wie zum Beispiel ein Brand, sind für die Nachbarschaft ein bedrohliches Ereignis und können schwerwiegende Folgen haben. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sorgen Sie bitte vor und beachten Sie die Regeln zum Brandschutz: Stellen Sie keine Gegenstände auf den Rettungs- und Fluchtwegen ab, machen Sie kein offenes Feuer, nutzen Sie zum Grillen ausschließlich einen Elektrogrill und bedienen Sie Ihren Herd sachgerecht.
Schließen Sie auch bei kurzen Abwesenheiten Fenster, Balkon- und Terrassentüren und schließen Sie immer die Wohnungstür ab. Denn gekippte Fenster sind offene Fenster. Und Türen, die nur ins Schloss fallen, sind leicht zu überwinden. Verstecken Sie Ihren Wohnungsschlüssel nicht in „geheimen Verstecken“, z. B. unter dem Blumentopf oder dem Fußabtreter.
In der dunklen Jahreszeit sollte Ihre Wohnung stets bewohnt aussehen. Zeitschaltuhren können das Licht regeln und Nachbar:innen die Briefkästen leeren. Lassen Sie ohne Nachfrage keine Fremden ins Haus – auch nicht über die Haussprechanlage.
Achten Sie auf Personen, die sich verdächtig verhalten, und lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, informieren Sie im Zweifel die Polizei. Eine aufmerksame Nachbarschaft ist Gold wert. Bemühen Sie sich um ein gutes Miteinander. Zusätzlich können Sie prüfen, ob eine Hausratversicherung für Sie möglich ist. Diese kann im Schadensfall sehr nützlich sein. Fotografieren Sie Ihre Wertsachen und notieren Sie sich diverse Serien- und Gerätenummern.
Die Landesbauordnung schreibt die Ausstattung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen zwingend vor. Wir haben Funk-Rauchwarnmelder in allen Wohnräumen und Fluren installiert. Die Geräte warnen Sie und Ihre Familie durch einen lauten Alarmton.
Mehrmals im Monat überprüft das dienstleistende Unternehmen über Funk automatisch Elektronik, Alarm und Batterie. Davon bemerken Sie nichts. Um den Austausch defekter Geräte und leerer Batterien kümmert sich die FWG.
In Notfällen, etwa bei einem Brand oder einem Unfall, rufen Sie bitte immer die Telefonnummer 112 an, um Hilfe zu holen. Bitte bringen Sie bei einem Brand sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit. Der Aufzug darf nicht benutzt werden, wenn es im Haus brennt. Leisten Sie den Anweisungen der Polizei- und Rettungskräfte unbedingt Folge.
WICHTIG IM NOTFALL
Wenn Sie über die Telefonnummer 112 Hilfe rufen, machen Sie bitte folgende Angaben:
- Wer meldet den Notfall?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
- Wo ist etwas passiert?
- Warten Sie auf Rückfragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) in unmittelbarer Nähe der Wohnung reserviert werden. Das ist jedoch nur möglich bei Parkraummangel und wenn sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der Antragstellerden befindet und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen.
Für den Anspruch auf einen gesonderten Parkplatz ist eine entsprechender Ausweis nötig. Die Formalitäten und Ansprechpartner:innen finden Sie in den Bezirksämtern.
Personenbezogene Stellplätze auf Mieter- oder Privatparkplätzen sind über unser Kundenzentrum zu beantragen.