Benötigen Sie dringend Hilfe?
Unsere kompetenten Fachfirmen stehen Ihnen außerhalb unserer Geschäftszeiten in Havariefällen kurzfristig für Sie zur Verfügung.
Heizung/Sanitär
Elektroservice
Antennenservice
Schlüsseldienst
Was ist eine Havarie?
Eine Havarie ist ein plötzlich und unerwartet auftretendes Ereignis, bei dem Sachwerte wie z.B. Gebäudeteile, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände in Gefahr geraten sind bzw. können oder Menschen in Gefahr geraten können. Die Hauptaufgabe unseres FWG-Havarie- und Notdienstes besteht in der Gefahrenbeseitigung sowie der Schadensbegrenzung bei größeren Notfällen. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Beseitigung nach dem Schadensumfang und den möglichen Sofortmaßnahmen. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel umgehend der zentralen Reparaturannahme unter der Telefonnummer (0 35 62) 98 02-0 anzuzeigen.
Bei Notfällen, bei denen Menschen in Gefahr sind oder sein könnten, alarmieren Sie bitte direkt den Rettungsdienst unter 112.
- Personenbefreiung
- Aufzugsausfall
- Vandalismusschäden
- Gasgeruch, ausströmendes Gas
- Rohrbrüche an Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen
- Verstopfungen in der Grundleitung oder dem Fallstrang
- Ausfall der Wärmeversorgung
- undichte Fernwärmeleitungen oder Heizkörper im Haus oder in den Wohnungen
- vollständiger Ausfall der Energieversorgung im Haus oder in den Wohnungen
- Ausfall der Treppenhausbeleuchtung
- Ausfall der Türöffner- und/oder Klingelanlage
- Brände und ähnliche Schäden an elektrischen Leitungen oder Anlagenteilen (der Ausfall einzelner Steckdosen oder Schalter ist keine Havarie)
- Gefahrenstellen an Schornsteinen, Dächern, Balkonen und anderen Bauteilen, wenn diese eine Bedrohung für Menschen und Sachwerte darstellen (Einsturzgefahr)
- Sturmschäden und erhebliche Einregnungen, die größere Sachschäden zur Folge haben (bei starkem Sturm sind direkte Dachreparaturen oft aufgrund der Gefährdung der Dachdecker nicht sofort möglich, hier sind Schadensminderungsmaßnahmen nötig)
- Notöffnungen der Schlösser von Hauseingangstüren
- Notöffnungen bzw. Erneuerung von Schlössern an Wohnungstüren (diese gehen in der Regel zulasten des Wohnungsmieters)
Bitte beachten Sie: Die Wohnungsbau GmbH übernimmt nur die Kosten für Havarieinstandsetzungen und nicht für eigenmächtig erteilte Reparaturaufträge.