Unser Mieterservice auf einem Blick…
Wie dürfen wir Ihnen weiterhelfen?
Havariemeldung
Unter diesen Rufnummern steht Ihnen der Bereitschaftsdienst unserer Fachfirmen auch außerhalb unserer Geschäftszeiten zur Verfügung:
Sanitär/Heizung
Elektroservice
Antennenservice
Schlüsseldienst
Was ist eine Havarie?
Eine Havarie ist ein plötzlich und unerwartet auftretendes Ereignis, bei dem Sachwerte wie z.B. Gebäudeteile, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände in Gefahr geraten sind bzw. können oder Menschen in Gefahr geraten können. Die Hauptaufgabe unseres FWG-Havarie- und Notdienstes besteht in der Gefahrenbeseitigung sowie der Schadensbegrenzung bei größeren Notfällen. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Beseitigung nach dem Schadensumfang und den möglichen Sofortmaßnahmen. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel umgehend der zentralen Reparaturannahme unter der Telefonnummer (0 35 62) 98 02-0 anzuzeigen.
Bei Notfällen, bei denen Menschen in Gefahr sind oder sein könnten, alarmieren Sie bitte direkt den Rettungsdienst unter 112.
Bitte beachten Sie: Die Forster Wohnungsbau GmbH übernimmt nur die Kosten für Havarieinstandsetzungen und nicht für eigenmächtig erteilte Reparaturaufträge.
Schadensmeldung
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Schadenfalls benötigen wir konkrete Angaben, um Ihnen direkt einen unserer Handwerker zur Seite zu stellen.
Finden Sie Ihren Ansprechpartner
Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihre Wohnanlage.
Häufig gestellte Fragen
Hier erfahren Sie alles rund um das Wohnen bei der Forster Wohnungsbau GmbH und finden den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:
Nettokaltmiete
+ Betriebskostenvorauszahlung
+ Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung
Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, das heißt, um die eigentliche Miete. Betriebskosten sind hingegen laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Welche Kosten Sie genau zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten. Die Kaution ist für uns als Vermieterin eine Mietsicherheit, falls wir Ihnen gegenüber später einmal Forderungen aus nicht erbrachten, fälligen Schönheitsreparaturleistungen, Betriebskostennachzahlungen oder Mietforderungen haben. In diesem Fall werden unsere Forderungen nach Rückgabe der Wohnung mit der Kaution verrechnet und ein Restbetrag, sofern bestehend, an Sie ausgezahlt. Sind Sie allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachgekommen, lösen wir das Kautionskonto auf und überweisen den vollen Betrag inklusive Zinsen an Sie zurück.
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Pflege der Außenanlagen, Gebäudereinigung, Wasserversorgung usw. Sie zahlen monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für Betriebskosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann für Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Ähnlich verhält es sich mit den Heiz- und Warmwasserkosten, die über die entsprechenden Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.
Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder E-Mail. Häufig verfügen unsere Wohnanlagen über zentrale Schließanlagen, sodass Sie nicht selbst oder nur mit unserer Genehmigung einen Zweitschlüssel herstellen lassen können. Dies dient der Sicherheit aller Mieter.
Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. Wir haben Ihnen alle Schlüssel ausgehändigt und bewahren nirgendwo einen Ersatz- oder Reserveschlüssel auf. Es gibt jedoch ein paar Situationen, in denen wir den Zutritt zu Ihrer Wohnung benötigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn handwerkliches Fachpersonal etwas in Ihrer Wohnung reparieren soll. Auch wenn beispielsweise ein Nachmieter oder eine Nachmieterin die Wohnung besichtigen möchte, gewähren Sie bitte den Zutritt. Wir werden Sie immer vorher über unseren Besuch informieren und gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch bei Umzügen innerhalb der FWG, beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei uns vorliegen. Ein Beispiel: Wenn Sie zum Ende des Dezembermonats kündigen möchten, dann müssen wir die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag im Oktober erhalten. Bei älteren Mietverträgen muss die Frist gemäß Vertrag eingehalten werden. Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben sein, sonst ist diese unwirksam. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung. Bevollmächtigte mit Originalvollmacht können die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Wichtig ist, die Mietvertragsnummer, die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mietenden sowie eine eventuelle Vollmacht anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können.
Bitte bewahren Sie den Mietvertrag sorgfältig auf. Er regelt alles Wichtige zum Mietverhältnis zwischen Ihnen und uns. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Wohnung, die Höhe der Nettokaltmiete oder auch die Zahlung der Betriebskosten.